nd-aktuell.de / 16.03.2009 / Brandenburg / Seite 20

Praktikanten als billige Arbeitskräfte

Linkspartei fragt nach / Landesregierung erwägt eine Bundesratsinitiative

Wilfried Neiße

Mit einem Praktikum versuchen viele junge Menschen, sich Berufserfahrungen zu verschaffen. Praktika sind gleichzeitig ein Notnagel, um Zeiten der Arbeitslosigkeit zu überbrücken. Niemand kennt die genaue Zahl der Praktikanten. Zu Tausenden arbeiten sie auch in brandenburgischen Unternehmen und Institutionen.

Meist handelt es sich um Hochschulabsolventen, die keine Anstellung gefunden haben. Nicht selten werden Praktikanten, die eigentlich etwas lernen sollten, lediglich als billige oder sogar kostenlose Aushilfskräfte missbraucht. Dabei bringen sie das allerneueste Wissen über ein Fachgebiet vom Studium mit. Es hält sie die Hoffnung, nach einer Zeit der Demut und der Ausbeutung vielleicht doch eine Stelle zu bekommen. Oft wird diese Hoffnung enttäuscht. Was in öffentlichen Einrichtungen meist noch halbwegs geregelt abläuft, kann in der privaten Wirtschaft zu einem endlosen Marathon von Praktikum zu Praktikum ausarten.

Die Landtagsabgeordnete Kerstin Bednarsky (Linkspartei) weist darauf hin, dass Tausende dieser jungen und hoch qualifizierten Fachkräfte weitgehend rechtlos und ohne tarifliche Bezahlung beschäftigt werden. »Sicher zu Recht« fühlen sie sich unfair behandelt und ausgegrenzt, meint sie. Schädlicher Nebeneffekt eines langen Praktikantenlebens ist, dass keine nennenswerten Rentenansprüche erworben werden.

Sozialministerin Dagmar Ziegler (SPD) unterstreicht, dass Praktikanten nach geltendem Recht »einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung« haben. Dies sei allerdings weder den Praktikanten noch den Unternehmen »immer bekannt«. Die Regierung lehne Scheinpraktika ab, bei denen ein »unentgeltliches Praktikum« vereinbart wird, wo es jedoch tatsächlich um echte Arbeitsleistungen gehe, ohne dass ein angemessener Lohn gezahlt werde. Es werde eine Bundesratsinitiative dazu erwogen. Die Ministerin betont: »Wird ein Praktikant wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer eingesetzt und beschäftigt, steht ihm ein Vergütung zu«. Im Streitfall stehe der Weg vors Arbeitsgericht offen. Nicht davon erfasst seien allerdings Schülerpraktika. Sie bedingen keine Vergütung.