nd-aktuell.de / 10.06.2009 / Ratgeber / Seite 7

Seatwave kontra Schalke

Internethandel

Der Fußballverein Schalke 04 kämpft – wie andere Bundesligavereine auch – gegen Schwarzhandel mit Eintrittskarten. Fans, die ihre Karten im Internet bei einem Tickethändler kauften, wurden bisher nicht ins Stadion gelassen.

Auf den Tickets stand: Eintrittskarten, die über nicht vom Verein autorisierte Verkaufsstellen erworben werden, verlieren ihre Gültigkeit.

Gegen diese Praxis zog jetzt Seatwave – Europas größter Online-Ticketmarktplatz – erfolgreich zu Felde. Seatwave beantragte gegen den FC Schalke 04 eine einstweilige Verfügung und setzte sie beim Landgericht Essen durch.

Der Fußballverein dürfe im Internet gekaufte Eintrittskarten nicht mehr sperren, so das Landgericht, und den entsprechenden Aufdruck auf den Tickets nicht mehr anbringen. Bei Zuwiderhandlung drohe dem Verein ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Im Herbst 2008 hatte bereits der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Weiterverkauf von Karten prinzipiell durchaus rechtmäßig sei.

Während Tickethändler Seatwave und seine Anwälte die Entscheidung des Essener Landgerichts als »Ende des Verkaufsmonopols der Bundesliga-Vereine« feierten, kündigte Schalke 04 an, in Berufung zu gehen.

Gemeinsam mit der Deutschen Fußball Liga werde der Verein einen Musterprozess für die gesamte Bundesliga führen. Ansonsten wäre dem Schwarzmarkthandel »Tür und Tor geöffnet«, das liege nicht im Interesse der Fans.

Urteil des Landgerichts Essen vom 26. März 2009 (Die Pressemitteilung des Gerichts enthält leider kein Aktenzeichen.)