Schwerin (dpa/ND). Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken kann das Strafverfahren gegen den NPD-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, aufnehmen. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hob am Donnerstag mit allen Stimmen von SPD, CDU, LINKER und FDP die Immunität des 56-Jährigen auf. Pastörs, der im Frühjahr erfolglos für den Bundesvorsitz der rechtsextremistischen Partei kandidiert hatte, steht im Verdacht der Volksverhetzung. Er soll auf einer Aschermittwochs-Veranstaltung der Saar-NPD Juden und Türken verunglimpft haben. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte Ermittlungen aufgenommen. Doch bislang schützte die parlamentarische Immunität den NPD-Abgeordneten vor Strafverfolgung. Pastörs fällt auch im Landtag immer wieder durch Reden auf, in denen er Ausländer und Minderheiten diskriminiert oder die Oder-Neiße-Grenze in Frage stellt.
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