nd-aktuell.de / 07.08.2009 / Politik / Seite 5

Karlsruhe besteht auf Schulpflicht

Religiöse Bedenken kein Grund für Freistellung

Karlsruhe (epd/dpa/ND). Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Schulpflicht gestärkt und Unterrichtsbefreiungen von Schülern aus religiösen Gründen enge Grenzen gesetzt.

Eltern können ihre Kinder im Regelfall nicht wegen religiöser Bedenken vom Sexualkundeunterricht oder schulischer Karnevalsveranstaltungen befreien lassen. Eine Verfassungsbeschwerde von Eltern zweier Kinder, die einer baptistischen Glaubensgemeinschaft angehören, wiesen die Karlsruher Richter ab. Das Ehepaar muss wegen Verstößen gegen die Einhaltung der Schulpflicht 80 Euro Bußgeld zahlen. Wegen eines Theaterprojekts zum Thema »sexueller Missbrauch« sowie einer Karnevalsveranstaltung in der Grundschule in Ostwestfalen hatten die Baptisten ihre Kinder zu Hause gelassen. Fastnacht sei ein Fest der katholischen Kirche, und bei dem Theaterprojekt würden ihre Kinder zu einer »freien Sexualität« erzogen, argumentierten sie.

Das Gericht vertrat die Auffassung, das Theaterprojekt sei eine Präventionsveranstaltung der Schule gewesen, um Kinder vor den Gefahren sexuellen Missbrauchs zu schützen und sie dafür zu sensibilisieren. Die Teilnahme an der Karnevalsveranstaltung war freigestellt. Es gab alternative Angebote, so dass die Kinder nicht zur Teilnahme an diesem Brauchtumsfest gezwungen waren.