nd-aktuell.de / 12.08.2009 / Ratgeber / Seite 3

Schadenersatz für Mieter

Vorgetäuschter Eigenbedarf

Wenn Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen, die betreffende Wohnung aber gar nicht selber nutzen wollen, werden sie gegenüber dem gekündigten Mieter schadenersatzpflichtig. Das gilt auch dann, wenn es der Mieter nicht erst auf einen Räumungsprozess ankommen lassen wollte, sondern nach der Kündigung und der Androhung einer Räumungsklage vor dem Amtsgericht »freiwillig« ausgezogen ist. Alle Kosten müssen ihm ersetzt werden (BGH-Urteil, Az. VIII ZR 231/07).