Schadenersatz für Mieter
Vorgetäuschter Eigenbedarf
Wenn Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen, die betreffende Wohnung aber gar nicht selber nutzen wollen, werden sie gegenüber dem gekündigten Mieter schadenersatzpflichtig. Das gilt auch dann, wenn es der Mieter nicht erst auf einen Räumungsprozess ankommen lassen wollte, sondern nach der Kündigung und der Androhung einer Räumungsklage vor dem Amtsgericht »freiwillig« ausgezogen ist. Alle Kosten müssen ihm ersetzt werden (BGH-Urteil, Az. VIII ZR 231/07).
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.