Seit 1. Januar können Hauseigentümer mit Handwerkerrechnungen Geld sparen. Darum sollten sie die Rechnungen über das ganze Jahr sammeln. Steuerlich geltend zu machen sind die Lohnkosten, die durch Reparaturen oder Modernisierungen entstehen. Die Regelung für handwerkliche Dienstleistungen gilt nur für die reinen Lohn- und Arbeitskosten, nicht für Material. 20 Prozent von maximal 6000 Euro Lohnkosten pro Jahr können von der Steuer abgezogen werden. Es muss eine Rechnung vorliegen, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind. Sie muss per Überweisung beglichen werden. www.vpb.de.[1]
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/156540.rechnungen.html