nd-aktuell.de / 11.11.2009 / Ratgeber / Seite 3

Keine fristlose Kündigung

Unpünktliche Mietzahlung des Jobcenters

Zahlt das Sozialamt die Miete eines bedürftigen Mieters unpünktlich, berechtigt das den Vermieter keineswegs zur fristlosen Kündigung. So betroffene Mieter müssten sich nicht ein Verschulden des Jobcenters zurechnen lassen., betonte der 8. Zivilsenat des BGH. Das Jobcenter handele nicht im Auftrag des Mieters, es nehme eine hoheitliche Aufgabe wahr.

BGH-Urteil vom 21. Oktober 2009, Az. VIII ZR 64/09