nd-aktuell.de / 19.01.2010 / Politik / Seite 5

Schreiber weist Vorwürfe zurück

Prozessauftakt gegen Waffenlobbyisten wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zum Betrug

Augsburg (dpa/ND). Fast 14 Jahre hat sich der Waffen- und Industrielobbyist Karlheinz Schreiber der deutschen Justiz entzogen – seit Montag muss sich der 75-Jährige vor dem Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung sowie Beihilfe zum Betrug und zur Untreue verantworten. Laut Anklage hat er 1988 bis 1993 bei Provisionsgeschäften für Flugzeuge und Panzer mehr als elf Millionen Euro Steuern hinterzogen. Schreiber wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. Er war mit einer geheimen Millionenspende auch eine zentrale Figur in der CDU-Parteispendenaffäre der 1990er Jahre.

Schreiber hat der Anklage zufolge eigens Firmen in Liechtenstein und Panama gegründet, um seine Millionen-Provisionen vor dem Finanzamt zu verbergen. Zur weiteren Tarnung habe er die Firmen von Treuhändern führen lassen. Zusätzlich soll er mit Tarnkonten in der Schweiz gearbeitet haben. Staatsanwalt Marcus Paintinger sprach von einem »für die Finanzbehörden undurchschaubaren Lügengebäude«.

Schreiber betonte in seiner Erklärung, über die ausländischen Firmen habe er formal nur Gelder von anderen verwaltet und verteilt. Allerdings sei er nicht in der Lage, für jeden Betrag Belege vorzulegen, weil es eben keine Spuren geben sollte. Walter Leisler Kiep und Wolfgang Schäuble (beide CDU) hätten eben keine Quittung unterschrieben. Über die weitere Verwendung der Gelder habe er bei Kiep und in allen anderen Fällen nichts gewusst.

Den Vorwurf der Bestechung – nämlich des früheren Rüstungsstaatssekretärs und damaligen CSU-Politikers Ludwig-Holger Pfahls – sieht die 9. Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Rudolf Weigell als verjährt an. Dagegen will sich die Staatsanwaltschaft zur Wehr setzen. Das Verfahren ist zunächst mit 25 Verhandlungstagen bis Mitte Mai angesetzt. Unter den Zeugen ist auch Pfahls, der von Schreiber rund zwei Millionen Euro Schmiergeld angenommen hatte und dafür 2005 rechtskräftig zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war.