nd-aktuell.de / 21.04.2010 / Ratgeber / Seite 5

Pflanzgrenze

Nachbarrecht

Elefantengras (Chinaschilf) ist weder Baum noch Strauch und muss deshalb nach Ansicht des Landgerichts Coburg auch nicht den für Bäume und Sträucher geltenden Mindestgrenzabstand zum Nachbargrundstück einhalten. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin, erinnert aber gleichzeitig daran: Grenzbepflanzungen unterliegen dem Nachbarrecht, und das ist Landesrecht und wird unterschiedlich gehandhabt. Das Stuttgarter Amtsgericht etwa beurteilt Bambus als Gehölz – und Gehölz muss regelmäßig zurückgeschnitten werden. Steht das geltende Nachbarrecht dem Pflanzen von Elefantengras aber nicht entgegen, so eignet sich die Pflanze, um hässliche Nachbarbauten oder Brandwände zu verdecken. Erste Versuche haben gezeigt: Elefantengras ist als Dämmmaterial und Pelletbrennstoff geeignet. Der gewerbliche Anbau steckt allerdings noch in den Kinderschuhen. Elefantengras vermehrt sich über Rhizome und kann deshalb unter Umständen, wie Bambus, zur Plage werden. www.vpb.de[1]

Links:

  1. http://www.vpb.de