nd-aktuell.de / 20.05.2010 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 10

Leerverkäufe

Bei Leerverkäufen verkaufen Anleger wie Hedgefonds Aktien – in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen. Anders als bei vielen anderen Geschäften werden hierbei jedoch Wertpapiere verkauft, die die Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt (noch) nicht besitzen. Der Verkäufer profitiert dann, wenn das verkaufte Papier im Preis sinkt. Leerverkäufe werden auch Blankoverkäufe oder Short Sales genannt.

Bei »gedeckten« Leerverkäufen leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei »ungedeckten« Leerverkäufen besitzen sie die Wertpapiere gar nicht, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben. Das ist möglich, weil eine Lieferpflicht für Aktien meist erst nach Tagen besteht. Solche Geschäfte laufen auch mit Staatsanleihen. Ungedeckte Leerverkäufe bringen Kurse besonders heftig ins Wanken, zumal wenn mehrere Händler einen einzigen Titel als Grundlage für Leerverkäufe nehmen, dann erhöht sich der Umfang drastisch.

Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 hatten Aufsichtsbehörden weltweit »ungedeckte Leerverkäufe« zeitweise verboten. In Deutschland waren sie seit Februar 2010 wieder erlaubt. Mit der Entscheidung vom Dienstagabend hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun erneut die Reißleine gezogen. dpa