nd-aktuell.de / 26.05.2010 / Ratgeber / Seite 6

Steuer

Hunde

Die Höhe der Hundesteuer kann von jeder Gemeinde pauschal festgelegt werden. Das hat das Lüneburger Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage einer Hundebesitzerin abgewiesen. Die Hundesteuer sei grundsätzlich zulässig, auch wenn für Pferde und Katzen keine Steuer erhoben werde. Sie habe traditionell den Zweck, die Hundehaltung einzudämmen. Für den Zweithund in demselben Haushalt dürfe deshalb auch eine höhere Steuer verlangt werden. Die Abgabe könne zudem pauschal, unabhängig von Rasse und Gewicht, erhoben werden.