Steuer
Hunde
Die Höhe der Hundesteuer kann von jeder Gemeinde pauschal festgelegt werden. Das hat das Lüneburger Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage einer Hundebesitzerin abgewiesen. Die Hundesteuer sei grundsätzlich zulässig, auch wenn für Pferde und Katzen keine Steuer erhoben werde. Sie habe traditionell den Zweck, die Hundehaltung einzudämmen. Für den Zweithund in demselben Haushalt dürfe deshalb auch eine höhere Steuer verlangt werden. Die Abgabe könne zudem pauschal, unabhängig von Rasse und Gewicht, erhoben werden.
nd Journalismus von links lebt vom Engagement seiner Leser*innen
Wir haben uns angesichts der Erfahrungen der Corona-Pandemie entschieden, unseren Journalismus auf unserer Webseite dauerhaft frei zugänglich und damit für jede*n Interessierte*n verfügbar zu machen.
Wie bei unseren Print- und epaper-Ausgaben steckt in jedem veröffentlichten Artikel unsere Arbeit als Autor*in, Redakteur*in, Techniker*in oder Verlagsmitarbeiter*in. Sie macht diesen Journalismus erst möglich.
Jetzt mit wenigen Klicks freiwillig unterstützen!