nd-aktuell.de / 07.07.2010 / Ratgeber / Seite 3

Neue Wohnung nicht frei

Schadensersatz

Vermieter sind grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet, wenn eine neu vermietete Wohnung nicht rechtzeitig vom Vormieter geräumt wird und dem Nachmieter dadurch Kosten entstehen. In einem solchen Fall in Frankfurt/Main hatte jemand über ein Maklerbüro die Wohnung bekommen, konnte aber nicht termingerecht einziehen. In dieser Situation ist nicht der Makler, sondern der Vermieter für die Entschädigung zuständig.

Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Main, Az. 33 C 457/09