Neue Wohnung nicht frei

Schadensersatz

  • Lesedauer: 1 Min.

Vermieter sind grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet, wenn eine neu vermietete Wohnung nicht rechtzeitig vom Vormieter geräumt wird und dem Nachmieter dadurch Kosten entstehen. In einem solchen Fall in Frankfurt/Main hatte jemand über ein Maklerbüro die Wohnung bekommen, konnte aber nicht termingerecht einziehen. In dieser Situation ist nicht der Makler, sondern der Vermieter für die Entschädigung zuständig.

Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Main, Az. 33 C 457/09

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal