Warnt ein Polizist Hausbesetzer per E-Mail vor geplanter Räumung des Hauses und teilt die Polizistenzahl mit, ist dies ein schwerwiegendes Dienstvergehen. Er kann bis zur Klärung vom Dienst suspendiert werden. (VG Berlin, VG 26 L 80/10)
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/177122.warnung.html