nd-aktuell.de / 11.08.2010 / Ratgeber / Seite 7

Warnung

Dienstgeheimnis

Warnt ein Polizist Hausbesetzer per E-Mail vor geplanter Räumung des Hauses und teilt die Polizistenzahl mit, ist dies ein schwerwiegendes Dienstvergehen. Er kann bis zur Klärung vom Dienst suspendiert werden. (VG Berlin, VG 26 L 80/10)