Warnung
Dienstgeheimnis
Warnt ein Polizist Hausbesetzer per E-Mail vor geplanter Räumung des Hauses und teilt die Polizistenzahl mit, ist dies ein schwerwiegendes Dienstvergehen. Er kann bis zur Klärung vom Dienst suspendiert werden. (VG Berlin, VG 26 L 80/10)
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