Bislang hatte Google eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Dies war auch wegen der derzeit herrschenden Ferienzeit vielfach als zu kurz kritisiert worden.
Google zitierte den Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der die Verlängerung der Frist als »sehr erfreulich« bezeichnete. Google habe ihm bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen werde und sie nicht länger als nötig aufbewahrt würden, betonte Caspar demnach zudem.
Hausbesitzer und Mieter können seit Dienstag per Internet ihre Immobilie bei dem umstrittenen Straßenbilderdienst unkenntlich machen lassen, bevor Street View wie angekündigt zum Jahresende auch in Deutschland in zunächst 20 Städten an den Start geht. Daneben könnten Verbraucher nach wie vor per Brief oder E-Mail Widerspruch einlegen – auch nach dem 15. Oktober.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/177841.einspruchsfrist-fuer-street-view-verlaengert.html