Wer nachts oder am Wochenende ein rezeptpflichtiges Medikament benötigt, muss auf jeden Fall zuerst zum Arzt zur Behandlung, um es sich verschreiben zu lassen – so schwer das mitunter auch fällt. »Auch im Notdienst gilt die Verschreibungspflicht«, heißt es in der »Apotheken-Rundschau«.
Ein Asthmaspray oder ein Antibiotikum bekommt der Patient also auch beim Sonntags- oder Nachtdienst einer Apotheke nicht ohne Rezept.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/179628.rezeptpflicht-auch-beim-notdienst.html