nd-aktuell.de / 15.09.2010 / Ratgeber / Seite 2

Rezeptpflicht auch beim Notdienst

Apotheke

Wer nachts oder am Wochenende ein rezeptpflichtiges Medikament benötigt, muss auf jeden Fall zuerst zum Arzt zur Behandlung, um es sich verschreiben zu lassen – so schwer das mitunter auch fällt. »Auch im Notdienst gilt die Verschreibungspflicht«, heißt es in der »Apotheken-Rundschau«.

Ein Asthmaspray oder ein Antibiotikum bekommt der Patient also auch beim Sonntags- oder Nachtdienst einer Apotheke nicht ohne Rezept.