Rezeptpflicht auch beim Notdienst
Apotheke
Wer nachts oder am Wochenende ein rezeptpflichtiges Medikament benötigt, muss auf jeden Fall zuerst zum Arzt zur Behandlung, um es sich verschreiben zu lassen – so schwer das mitunter auch fällt. »Auch im Notdienst gilt die Verschreibungspflicht«, heißt es in der »Apotheken-Rundschau«.
Ein Asthmaspray oder ein Antibiotikum bekommt der Patient also auch beim Sonntags- oder Nachtdienst einer Apotheke nicht ohne Rezept.
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