nd-aktuell.de / 25.09.2010 / / Seite 22

WochenChronik

23. September 1955: In einer Regierungserklärung formuliert Bundeskanzler Konrad Adenauer den nach Staatssekretär Walter Hallstein benannten Alleinvertretungsanspruch für das gesamte deutsche Volk.

25. September 1555: Der römisch-deutsche Kaiser Karl V. und die Reichsstände schließen den sogenannten Augsburger Religionsfrieden, der die Glaubenskriege der Reformationszeit beendet. Die Landesherren bestimmen die Konfession in ihrem Machtbereich, womit deren Stellung gegenüber der Zentralgewalt gestärkt wird.

27. September 1950: Mit einem Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes wird das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln gegründet.