nd-aktuell.de / 13.10.2010 / Ratgeber / Seite 3

Gewerbe im Mietshaus

Heizkosten (3)

Ist der Vermieter berechtigt, die Heizkosten von zwei Läden, die sich im Wohnhaus befinden, in die Berechnung der Heizkosten der Mieter einzubeziehen? Dadurch liegen unsere Kosten weit über dem Durchschnitt.
Horst F., Dresden

Wenn durch das Gewerbe im Wohnhaus unverhältnismäßig hohe Heizkosten für die Mieter entstehen und diese dadurch (wie in diesem Fall) unangemessen benachteiligt werden, müssen die durch das Gewerbe verursachten Heizkosten gesondert ausgewiesen werden. Das besagt die Rechtsprechung. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur getrenntem Abrechnung von Wohnungen und Gewerbe im gleichen Haus gibt es bei preisfreiem Wohnraum leider nicht. Dies sollte schon beim Abschluss eines Mietvertrages vereinbart werden. Dann ist es verbindlich.

Urteile: BGH vom 8. März 2006, Az. VIII ZR 78/05; AG Neukölln vom 12. Juni 2001, Az. 15 C 111/01