Geklagt hatte ein Zivildienstleistender, der zum 1. Oktober eine Zulassung zum Medizinstudium erhielt. Seine reguläre Dienstzeit bis zum 28. Februar nächsten Jahres wollte er daher um sechs Monate verkürzen.
Andernfalls müsse er sieben Monate warten, um im Wintersemester nächsten Jahres studieren zu können.
Dies stelle eine besondere familiäre Härte dar, zumal nächstes Jahr an vielen Universitäten zwei Abiturjahrgänge gleichzeitig aufgenommen werden. Das Bundesamt für Zivildienst lehnte eine Verkürzung des Dienstes jedoch ab.
Das Gericht gab dem Zivildienstleistenden Recht. Die lange Wartezeit von sieben Monaten bis zum Studienbeginn sei als besondere Härte anzusehen, zumal die Bundesregierung sowieso die Aussetzung des Zivildienstes nächstes Jahr beschlossen habe. Der Kläger habe daher Anspruch auf eine Verkürzung seiner Dienstzeit, heißt es in dem Eilbeschluss. epd
Infos: Bundesamt für Zivilschutz (BAZ) 50964 Köln,
Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Tel. (0221) 3673-0
Internet: www.zivildienst.de[1]
E-Mail: poststelle@baz.bund.de[2]
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/183753.studium-geht-vor-zivildienst.html