Studium geht vor Zivildienst

Einberufung

  • Lesedauer: 1 Min.
Der Plan der Bundesregierung, nächstes Jahr die Wehrpflicht auszusetzen, kann ein Argument für eine vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst sein. Das geht aus einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. September 2010 hervor (Az. 1 B 235/10).

Geklagt hatte ein Zivildienstleistender, der zum 1. Oktober eine Zulassung zum Medizinstudium erhielt. Seine reguläre Dienstzeit bis zum 28. Februar nächsten Jahres wollte er daher um sechs Monate verkürzen.

Andernfalls müsse er sieben Monate warten, um im Wintersemester nächsten Jahres studieren zu können.

Dies stelle eine besondere familiäre Härte dar, zumal nächstes Jahr an vielen Universitäten zwei Abiturjahrgänge gleichzeitig aufgenommen werden. Das Bundesamt für Zivildienst lehnte eine Verkürzung des Dienstes jedoch ab.

Das Gericht gab dem Zivildienstleistenden Recht. Die lange Wartezeit von sieben Monaten bis zum Studienbeginn sei als besondere Härte anzusehen, zumal die Bundesregierung sowieso die Aussetzung des Zivildienstes nächstes Jahr beschlossen habe. Der Kläger habe daher Anspruch auf eine Verkürzung seiner Dienstzeit, heißt es in dem Eilbeschluss. epd

Infos: Bundesamt für Zivilschutz (BAZ) 50964 Köln,
Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Tel. (0221) 3673-0
Internet: www.zivildienst.de
E-Mail: poststelle@baz.bund.de

- Anzeige -

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.