Studium geht vor Zivildienst
Einberufung
Geklagt hatte ein Zivildienstleistender, der zum 1. Oktober eine Zulassung zum Medizinstudium erhielt. Seine reguläre Dienstzeit bis zum 28. Februar nächsten Jahres wollte er daher um sechs Monate verkürzen.
Andernfalls müsse er sieben Monate warten, um im Wintersemester nächsten Jahres studieren zu können.
Dies stelle eine besondere familiäre Härte dar, zumal nächstes Jahr an vielen Universitäten zwei Abiturjahrgänge gleichzeitig aufgenommen werden. Das Bundesamt für Zivildienst lehnte eine Verkürzung des Dienstes jedoch ab.
Das Gericht gab dem Zivildienstleistenden Recht. Die lange Wartezeit von sieben Monaten bis zum Studienbeginn sei als besondere Härte anzusehen, zumal die Bundesregierung sowieso die Aussetzung des Zivildienstes nächstes Jahr beschlossen habe. Der Kläger habe daher Anspruch auf eine Verkürzung seiner Dienstzeit, heißt es in dem Eilbeschluss. epd
Infos: Bundesamt für Zivilschutz (BAZ) 50964 Köln,
Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Tel. (0221) 3673-0
Internet: www.zivildienst.de
E-Mail: poststelle@baz.bund.de
Wir behalten den Überblick!
Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.