nd-aktuell.de / 08.12.2010 / Ratgeber / Seite 4

Keine Mietminderung, wenn Wohnfläche nicht vereinbart

Nachfolgend noch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. November 2010, das die Wichtigkeit genauer Wohnflächenangaben in Mietverträgen unterstreicht:

Wenn die Wohnfläche im Mietvertrag ausdrücklich als nicht verbindlich beschrieben wurde, darf die Miete nicht gemindert werden, wenn die Wohnfläche kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben. Das gilt auch dann, wenn sich die Wohnung um 20 Prozent kleiner erweist.

Der BGH erklärte dazu: Nach geltender Rechtsprechung darf ein Mieter die Miete kürzen, wenn die tatsächliche Größe die vom Vermieter genannte Angabe um mehr als zehn Prozent unterschreitet, das gilt aber nicht, wenn sich die Parteien im Mietvertrag darauf verständigt haben, dass nicht die Wohnfläche, sondern die Anzahl der Räume ausschlaggebend ist.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. November 2010, Az. VIII ZR 306/09.