Die Abschmelzung verstoße laut Verfassungsgericht nicht gegen das Grundgesetz, argumentiert die DRV. Die Auffüllbeträge wurden mit der Umbewertung der DDR-Rentner Anfang der 90er Jahre eingeführt. Sie wurden gezahlt, wenn die nach westdeutschem Recht umbewertete monatliche Rente niedriger ausfiel als die Rente nach DDR-Recht.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/186991.widersprueche-abgelehnt.html