nd-aktuell.de / 19.01.2011 / Ratgeber / Seite 7

Schäden sofort melden

Versicherung

Verbraucher müssen Schäden bei ihrer Versicherung unverzüglich melden.
Dies gilt auch, wenn sie zwar den Antrag auf Abschluss der Versicherung gestellt, den Versicherungsschein aber noch nicht erhalten haben. Andernfalls verlieren sie den Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München am 23. März 2010 (Az. 244 C 26368/09) entschieden. Geklagt hatte ein Ehepaar, das einen Wasserschaden im Haus reparieren ließ und den Schaden erst sechs Wochen später meldete, als es seinen Versicherungsschein erhalten hatte. Die Versicherung lehnte die Zahlung ab. Laut Urteil muss der Versicherte den Schaden auch mündlich oder telefonisch melden, den Weisungen der Versicherung folgen und den Schaden unverändert lassen.