Schäden sofort melden

Versicherung

  • Lesedauer: 1 Min.
Verbraucher müssen Schäden bei ihrer Versicherung unverzüglich melden.
Dies gilt auch, wenn sie zwar den Antrag auf Abschluss der Versicherung gestellt, den Versicherungsschein aber noch nicht erhalten haben. Andernfalls verlieren sie den Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München am 23. März 2010 (Az. 244 C 26368/09) entschieden. Geklagt hatte ein Ehepaar, das einen Wasserschaden im Haus reparieren ließ und den Schaden erst sechs Wochen später meldete, als es seinen Versicherungsschein erhalten hatte. Die Versicherung lehnte die Zahlung ab. Laut Urteil muss der Versicherte den Schaden auch mündlich oder telefonisch melden, den Weisungen der Versicherung folgen und den Schaden unverändert lassen.

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.