Die Frau wollte wegen der Geburt ihrer Tochter von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitstelle wechseln. Die bis abends dauernde Nachmittagsschicht könne sie nicht mehr abdecken. Ihr Arbeitgeber lehnte diesen Wunsch ab. Auch Teilzeitbeschäftigte müssten jeden Schichtdienst übernehmen. Ein pauschaler Verweis, dass jeder auch in der Nachmittagsschicht arbeiten müsse, reiche als Ablehnungsgrund für den Teilzeitwunsch nicht aus, entschied das LAG. Arbeitgeber müssten konkrete Gründe anführen und beweisen, inwiefern die gewünschte zeitliche Lage der Arbeit nicht durch zumutbare Änderungen der Betriebsabläufe ermöglicht werden kann. epd
Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 15. Dezember 2010, Az. 3 SaGa 14/10
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/190457.pauschale-ablehnung-durch-arbeitgeber-unwirksam.html