Pauschale Ablehnung durch Arbeitgeber unwirksam

Teilzeitarbeit

  • Lesedauer: 1 Min.
Arbeitgeber dürfen den Teilzeitwunsch ihrer Arbeitnehmer nicht mit dem pauschalen Hinweis ablehnen, dass alle Beschäftigten jeden Schichtdienst übernehmen müssen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in Kiel am 15. Dezember 2010 und gab damit einer Änderungsschneiderin Recht.

Die Frau wollte wegen der Geburt ihrer Tochter von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitstelle wechseln. Die bis abends dauernde Nachmittagsschicht könne sie nicht mehr abdecken. Ihr Arbeitgeber lehnte diesen Wunsch ab. Auch Teilzeitbeschäftigte müssten jeden Schichtdienst übernehmen. Ein pauschaler Verweis, dass jeder auch in der Nachmittagsschicht arbeiten müsse, reiche als Ablehnungsgrund für den Teilzeitwunsch nicht aus, entschied das LAG. Arbeitgeber müssten konkrete Gründe anführen und beweisen, inwiefern die gewünschte zeitliche Lage der Arbeit nicht durch zumutbare Änderungen der Betriebsabläufe ermöglicht werden kann. epd

Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 15. Dezember 2010, Az. 3 SaGa 14/10

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal