Pauschale Ablehnung durch Arbeitgeber unwirksam
Teilzeitarbeit
Die Frau wollte wegen der Geburt ihrer Tochter von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitstelle wechseln. Die bis abends dauernde Nachmittagsschicht könne sie nicht mehr abdecken. Ihr Arbeitgeber lehnte diesen Wunsch ab. Auch Teilzeitbeschäftigte müssten jeden Schichtdienst übernehmen. Ein pauschaler Verweis, dass jeder auch in der Nachmittagsschicht arbeiten müsse, reiche als Ablehnungsgrund für den Teilzeitwunsch nicht aus, entschied das LAG. Arbeitgeber müssten konkrete Gründe anführen und beweisen, inwiefern die gewünschte zeitliche Lage der Arbeit nicht durch zumutbare Änderungen der Betriebsabläufe ermöglicht werden kann. epd
Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 15. Dezember 2010, Az. 3 SaGa 14/10
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.