Mit dem Urteil gab das Gericht der Klage eines ehemaligen Auszubildenden statt, der geltend machte, sein Chef habe ihm über mehrere Monate hinweg keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Allenfalls für zusätzliche Arbeiten habe er einzelne Barzahlungen erhalten. Der Arbeitgeber behauptete, er habe den Auszubildenden ordnungsgemäß bezahlt. Allerdings konnte er das nicht nachweisen. Das LAG erklärte, auch im Arbeitsrecht müsse der Schuldner – in diesem Fall der Chef – nachweisen, dass er seine Zahlungspflichten erfüllt habe.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191024.arbeitgeber-in-der-beweispflicht.html