Arbeitgeber in der Beweispflicht
Lohnzahlung
Mit dem Urteil gab das Gericht der Klage eines ehemaligen Auszubildenden statt, der geltend machte, sein Chef habe ihm über mehrere Monate hinweg keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Allenfalls für zusätzliche Arbeiten habe er einzelne Barzahlungen erhalten. Der Arbeitgeber behauptete, er habe den Auszubildenden ordnungsgemäß bezahlt. Allerdings konnte er das nicht nachweisen. Das LAG erklärte, auch im Arbeitsrecht müsse der Schuldner – in diesem Fall der Chef – nachweisen, dass er seine Zahlungspflichten erfüllt habe.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.