Eine ALG II beziehende Frau hat wegen eines nicht zu erklärenden hohen Stromverbrauchs Schulden beim Energieversorger und beantragte daher die Bewilligung eines Darlehens in Höhe von 5000 Euro, um einer Stromsperre zu entgehen. Als die zuständige Behörde sich weigerte, wandte sich die Frau an das Sozialgericht. Das sah für das Verlangen der Frau keine rechtliche Grundlage. Die Sozialbehörden müssten nur dann Schulden übernehmen, wenn dies zur Beseitigung einer Notlage gerechtfertigt sei.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191558.stromkosten.html