nd-aktuell.de / 23.02.2011 / Ratgeber / Seite 2

Stromkosten

Hartz IV

Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch darauf, dass der Staat übermäßig hohe Stromkosten übernimmt (Urteil des Sozialgerichts Trier, (Az. S 1 AS 256/10). Dies gelte auch dann, wenn derjenige mit einer Stromsperre rechnen muss.

Eine ALG II beziehende Frau hat wegen eines nicht zu erklärenden hohen Stromverbrauchs Schulden beim Energieversorger und beantragte daher die Bewilligung eines Darlehens in Höhe von 5000 Euro, um einer Stromsperre zu entgehen. Als die zuständige Behörde sich weigerte, wandte sich die Frau an das Sozialgericht. Das sah für das Verlangen der Frau keine rechtliche Grundlage. Die Sozialbehörden müssten nur dann Schulden übernehmen, wenn dies zur Beseitigung einer Notlage gerechtfertigt sei.