Stromkosten
Hartz IV
Eine ALG II beziehende Frau hat wegen eines nicht zu erklärenden hohen Stromverbrauchs Schulden beim Energieversorger und beantragte daher die Bewilligung eines Darlehens in Höhe von 5000 Euro, um einer Stromsperre zu entgehen. Als die zuständige Behörde sich weigerte, wandte sich die Frau an das Sozialgericht. Das sah für das Verlangen der Frau keine rechtliche Grundlage. Die Sozialbehörden müssten nur dann Schulden übernehmen, wenn dies zur Beseitigung einer Notlage gerechtfertigt sei.
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.