Das Gericht wies die Klage einer 40-Jährigen zurück, weil nicht erkennbar gewesen sei, dass die Versicherte das Basisprogramm nach den Leitlinien zur Therapie der Adipositas mit einem gewissen Maß an Selbstdisziplin verfolgt hätte. Nach Ansicht der Richter ist der Versicherte verpflichtet, verschiedene Diäten auszuprobieren, Bewegungs- und Ernährungstherapie in Anspruch zu nehmen, unter Umständen eine Psychotherapie zu durchlaufen oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen zu absolvieren.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/192097.nicht-finanziert.html