Nicht finanziert

Magen-OP

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Krankenkassen müssen nur dann eine Magen-OP gegen Übergewicht bezahlen, wenn alle anderen Wege zum Abnehmen nachweislich versagt haben, urteilte das Sozialgericht Detmold nach einer Mitteilung vom 10. Februar 2011. Damit ist das Urteil vom 26. Februar 2009 jetzt rechtskräftig (Az. 5 KR 158/06).

Das Gericht wies die Klage einer 40-Jährigen zurück, weil nicht erkennbar gewesen sei, dass die Versicherte das Basisprogramm nach den Leitlinien zur Therapie der Adipositas mit einem gewissen Maß an Selbstdisziplin verfolgt hätte. Nach Ansicht der Richter ist der Versicherte verpflichtet, verschiedene Diäten auszuprobieren, Bewegungs- und Ernährungstherapie in Anspruch zu nehmen, unter Umständen eine Psychotherapie zu durchlaufen oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen zu absolvieren.

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