nd-aktuell.de / 06.04.2011 / Ratgeber / Seite 4

Weniger Miete, wenn Fläche kleiner als vereinbart ist

Möblierte Mietwohnung

Grundsätzlich gilt: Ist eine Mietwohnung um zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag vereinbart, darf die Miete der wirklichen Fläche angepasst werden. Wie verhält es sich aber, wenn es sich um eine Wohnung handelt, die komplett möbliert vermietet worden ist?

Der BGH hatte einen Streitfall zu entscheiden, bei dem es genau um dieses Problem ging. Ein Berliner hatte die vollständig ausgestattete Wohnung gemietet, die laut Mietvertrag eine Wohnfläche von 50 Quadratmetern hatte. Dafür zahlte er monatlich 600 Euro. Als er herausfand, dass die Wohnung nur 44,3 Quadratmeter Wohnfläche hat, kürzte er die Miete entsprechend der Flächenabweichung um 11,5 Prozent. Dagegen klagte der Vermieter und bekam vom Landgericht Berlin Recht (Az. 65 S 28/10). Im Urteil wurde begründet, dass die Wohnung ja vollständig eingerichtet vermietet worden sei.

Der Fall kam vor den BGH, der die Rechtsauffassung der Berliner Richter nicht teilte. Egal, ob die Wohnung möbliert ist oder nicht, wenn sie um zehn Prozent kleiner ist als vereinbart, kann die Miete entsprechend gekürzt werden

BGH-Urteil vom 2. März 2011, Az. VIII ZR 209/10