nd-aktuell.de / 13.04.2011 / Ratgeber / Seite 5

Verträge

Baurat

Will der Bauherr Mängel beheben lassen, muss er sich an den Verursacher wenden. Nicht immer ist eindeutig, welche Baufirma zuständig ist. Hat der Bauherr nur mit einem Partner einen Vertrag abgeschlossen, dann ist dieser automatisch Ansprechpartner für alle Gewährleistungsfragen. Was aber, wenn der Hauskäufer mehrere Verträge unterzeichnet hat – mit dem Architekten, dem Bauausführenden, dem Bauüberwacher, dem Makler? Verbirgt sich hinter den einzelnen Verträgen aber nur ein wirtschaftliches Gegenüber, hat der Bauherr schlechte Karten. Dann wird er bei eventuellen Mängeln von einem zum anderen weitergereicht. Besser also: Mit einem Architekten bauen und mit dessen Hilfe Fachfirmen für die jeweiligen Gewerke verpflichten. Oder einen Vertrag mit einem einzigen Partner abschließen, der für das gesamte Werk verantwortlich zeichnet. In jedem Fall: Vor Vertragsunterzeichnung den unabhängigen Sachverständigen mit der Prüfung aller Unterlagen beauftragen.

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