nd-aktuell.de / 13.04.2011 / Ratgeber / Seite 4

Ständig unpünktliche Mietzahlung

Kündigung (1)

Wer ständig die Miete zu spät überweist, muss mit fristloser Kündigung rechnen. Die Betonung liegt auf »ständig«.

In solchen Fällen kann sich der Mieter auch nicht mehr vor der Kündigung retten, wenn er in letzter Minute die Miete doch noch entrichtet. Allerdings hatte das Landgericht Berlin eine Kündigung für unwirksam erachtet, weil nach einer Abmahnung der Vermieter zunächst weitere Unregelmäßigkeiten hätte abwarten müssen.

Dem steht ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entgegen. Das urteilte: Bei ständig unpünktlicher Mietzahlung sei für den Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar.

BGH-Urteil vom 11. Januar 2006, Az. VIII ZR 364/04