nd-aktuell.de / 20.04.2011 / Ratgeber / Seite 8

Reflektierende Warnweste in vielen Ländern Pflicht

Verkehrsrecht

Wer mit dem Auto ins Ausland fahren will, sollte nicht vergessen, dass in etlichen Ländern die Mitnahme reflektierender Warnwesten vorgeschrieben ist. Damit sollen diejenigen besser geschützt werden, die bei einer Panne oder einem Unfall aus dem Wagen aussteigen, um zum Beispiel das Warndreieck aufzustellen oder die Polizei anzurufen.

Ist keine Warnweste vorhanden oder ist sie außerhalb des Autos nicht angelegt, drohen Bußgelder, die in Österreich von 14 bis 2180 Euro reichen.

Die Westen gehören nicht in den Kofferraum, sondern unter die Sitze oder ins Handschuhfach. Denn wenn man erst im vollgepackten Kofferraum nach der Warnweste suchen muss, erhöht sich das Unfallrisiko.

Der Automobilclub Kraftfahr-Schutz (KS) empfiehlt, rechtzeitig vor der Reise Warnwesten für jeden Insassen zu kaufen. Sie gibt es preiswert an Tankstellen, im Zubehörhandel oder in Baumärkten. Sie sollten europäischem Standard entsprechen und das Kontrollzeichen »EN 471« enthalten. Der Norm entsprechen gleichermaßen gelbe, rote und orange Warnwesten.

Die Mitnahme von Warnwesten ist in Belgien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Montenegro, Österreich, der Slowakei und Spanien Pflicht. In Norwegen und Portugal ist sie nur für Fahrzeuge mit nationalem Kennzeichen und in Tschechien – ebenso wie in Deutschland – nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge Pflicht.