nd-aktuell.de / 11.05.2011 / Ratgeber / Seite 2

Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten nur noch bis Jahresende zugänglich

Kontenklärung & Rente

Über 200 000 frühere DDR-Bürger haben ihr Rentenkonto noch nicht vollständig geklärt. Dies könne zu dauerhaften Lücken in den Versicherungsbiografien und damit zu geringeren Renten führen. Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten sind nur noch bis Jahresende zugänglich. Auch wer von Ost nach West ging, sollte seine Lohnnachweise jetzt prüfen.

Etwa 286 000 Personen der Jahrgänge 1946 bis 1974 mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern haben ihre Rentenversicherungskonten noch nicht vollständig geklärt. Für diese Menschen wird es höchste Zeit, ihre Unterlagen über Beschäftigungszeiten in der DDR beizubringen, denn zum Jahresende 2011 läuft die Aufbewahrungsfrist für derartige Dokumente aus. Nur bis zu diesem Zeitpunkt sind Betriebe und Einrichtungen zur Aufbewahrung verpflichtet.

Auch in Westdeutschland lebende Menschen, die die DDR verlassen haben bzw. die nach 1990 in die alten Bundesländer gegangen sind, können betroffen sein. Sie müssten ebenfalls schnell prüfen, ob ihnen noch Lohnnachweise fehlen.

Handlungsbedarf für eine gesonderte Information der Öffentlichkeit sieht die Bundesregierung trotz der hohen Anzahl von ungeklärten Rentenkonten nicht, weil der Fristablauf lange genug bekannt sei. Die Initiative zur Kontenklärung müsste daher bereits im eigenen Interesse der Versicherten liegen.

Ursprünglich sollte die Aufbewahrungsfrist schon 2006 enden, wurde dann aber noch einmal um fünf Jahre verlängert.

Von der Deutschen Rentenversicherung war zu erfahren, dass die von aufgelösten Treuhandfirmen übernommenen Lohnunterlagen heute aufbewahrt werden von der

Rhenus Office Systems GmbH
Märkische Allee 1-11
14979 Großbeeren

Weitere Unterlagen werden archiviert durch die
Iron Mountain Deutschland GmbH
Archivcenter Berlin und Brandenburg
Damsdorfer Hauptstraße 36 b
14797 Kloster Lehnin
Ortsteil Damsdorf

Allen Betroffenen sei zudem geraten, sich schnellstmöglich an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zu wenden.