Erfurt (dpa/ND). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Kündigung eines Staatsdieners mit NPD-Parteibuch für unwirksam erklärt. Der Verwaltungsangestellte aus Baden-Württemberg sei von seinem Arbeitgeber abgemahnt worden. Danach habe es keine aktive verfassungsfeindliche Betätigung gegeben, die seine Entlassung rechtfertige, urteilte das BAG am Donnerstag (2 AZR 479/09).
Damit hat sich der einstige Angestellte der Oberfinanzdirektion in Karlsruhe auch in der höchsten Instanz erfolgreich gegen seinen Rauswurf gewehrt. Der 28-Jährige war wegen seines Engagements für die rechtsextreme Partei zunächst abgemahnt und im Jahr 2008 dann entlassen worden.
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