nd-aktuell.de / 18.05.2011 / Ratgeber / Seite 6

Rat für Rentner

Bis 31. Mai 2011 müssen Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben, wenn sie diese allein erstellen. Im Falle von Rentnerinnen und Rentnern hilft die Deutsche Rentenversicherung beim Ausfüllen der Formulare mit einer Bescheinigung über die Höhe der gezahlten Rente.

Bei der Einkommenssteuererklärung muss die ausgefüllte »Anlage R« (Renten und andere Leistungen) beigefügt werden. Dort wird auch der Bruttorentenbetrag für 2010 erfragt. Diese Zahl ist in der Mitteilung über die Rentenhöhe von der Deutschen Rentenversicherung nachzulesen. Außerdem werden dort die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge angegeben, die im Steuerformular unter »Sonderausgaben« eingetragen werden.

Angefordert werden kann die Bescheinigung unter Angabe der Versicherungsnummer am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter (0800) 1000 480 90 sowie in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle.