Im September 2009 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes festgestellt und ihm damit die Planungsgrundlage für das Kraftwerk entzogen. Dies wurde im März letzten Jahres durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Der Bau des Kraftwerkes, in das der Energieriese E.on bereits eine Milliarde Euro investiert haben soll, ging eingeschränkt weiter. Nun sollen mit Hilfe eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens neue Fakten geschaffen werden. Ist dies rechtskonform? Ein Gutachten im Auftrag von E.on bejahte, eines der Deutschen Umwelthilfe verneinte diese Frage.
Der Umweltverband BUND und das Kampagnennetzwerk Campact kritisierten, das Ruhrparlament habe »Sonderregeln für den Kraftwerkstorso« geschaffen und sich so zum »Erfüllungsgehilfen von E.on« gemacht. Es hebele Urteile der Gerichte aus und verbiege Gesetze – »nur damit E.on in Datteln seinen Schwarzbau nachträglich legalisiert bekommt und nicht abreißen muss«, so Campact-Aktivist Christoph Bautz. »Dass die Grünen den Weg für das rechtswidrige Klimakiller-Kraftwerk ebnen helfen, ist ein energiepolitisches Armutszeugnis«, monierte BUND-Landeschef Paul Kröfges.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/200247.zweite-chance-fuer-klimakiller-datteln.html