Zweite Chance für »Klimakiller« Datteln
Ruhrparlament beschließt neue Grundlage für Weiterbau des Kohlekraftwerks von E.on
Im September 2009 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes festgestellt und ihm damit die Planungsgrundlage für das Kraftwerk entzogen. Dies wurde im März letzten Jahres durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Der Bau des Kraftwerkes, in das der Energieriese E.on bereits eine Milliarde Euro investiert haben soll, ging eingeschränkt weiter. Nun sollen mit Hilfe eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens neue Fakten geschaffen werden. Ist dies rechtskonform? Ein Gutachten im Auftrag von E.on bejahte, eines der Deutschen Umwelthilfe verneinte diese Frage.
Der Umweltverband BUND und das Kampagnennetzwerk Campact kritisierten, das Ruhrparlament habe »Sonderregeln für den Kraftwerkstorso« geschaffen und sich so zum »Erfüllungsgehilfen von E.on« gemacht. Es hebele Urteile der Gerichte aus und verbiege Gesetze – »nur damit E.on in Datteln seinen Schwarzbau nachträglich legalisiert bekommt und nicht abreißen muss«, so Campact-Aktivist Christoph Bautz. »Dass die Grünen den Weg für das rechtswidrige Klimakiller-Kraftwerk ebnen helfen, ist ein energiepolitisches Armutszeugnis«, monierte BUND-Landeschef Paul Kröfges.
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.