nd-aktuell.de / 29.06.2011 / Ratgeber / Seite 4

Kabelkosten zusätzlich?

Satellitenanlage

Ich betreibe seit Jahren eine eigene Satellitenanlage. Die im Haus installierte Kabelanlage nutze ich nicht. Jetzt sollen die Kabelkosten nach einem Betreiberwechsel auf uns umgelegt werden. Kann ich mich dagegen wehren?
Peter J., Dresden

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart worden ist. Da seit Jahren keine Kosten für die Kabelanlage verlangt worden sind, ist zu vermuten, dass diese Position nicht im Mietvertrag steht, oder dass die Umlage vergessen wurde. Wenn das der Fall ist, dürfen grundsätzlich nur die im Mietvertrag genannten Betriebskostenpositionen auf die Mieten umgelegt werden. Was nicht im Vertrag aufgeführt ist, muss der Mieter nicht bezahlen.

Wurden beim Abschluss des Mietvertrages nicht alle umlagefähigen Kosten vereinbart, kann der Vermieter dies nicht einseitig von sich aus ändern. Ist aber die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses im Mietvertrag genannt worden und der Vermieter hat die Kosten bisher nicht umgelegt, kann er dies bei künftigen Abrechnungen nachholen.

Literatur: »Das Mieterlexikon« des Deutschen Mieterbundes, Ausgabe 2011/12, Seiten 48/49. Es ist bei Mietervereinen für 13 Euro erhältlich.