nd-aktuell.de / 29.06.2011 / Ratgeber / Seite 3

Wert von 300 Euro kein Bagatellfall

Kündigung

Vergreifen sich Arbeitnehmer an Firmeneigentum im Wert von 250 bis 300 Euro, stellt dies kein Bagatelldiebstahl mehr dar. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist dann auch ohne Abmahnung erlaubt – und zwar fristlos. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil, das bereits am 25. März 2011 gefällt worden war.

Ein Diebstahl von Firmeneigentum in dieser Größenordnung sei kein Kavaliersdelikt. Er sei als besonders schwerwiegende Verletzung des Arbeitsvertrags zu werten. Das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber sei damit so stark beeinträchtigt, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Auch 38 Jahre Betriebszugehörigkeit, wie in dem verhandelten Fall, könne dies nicht heilen.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. März 2011, Az. 10 Sa 1788/10