Wert von 300 Euro kein Bagatellfall

Kündigung

  • Lesedauer: 1 Min.

Vergreifen sich Arbeitnehmer an Firmeneigentum im Wert von 250 bis 300 Euro, stellt dies kein Bagatelldiebstahl mehr dar. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist dann auch ohne Abmahnung erlaubt – und zwar fristlos. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil, das bereits am 25. März 2011 gefällt worden war.

Ein Diebstahl von Firmeneigentum in dieser Größenordnung sei kein Kavaliersdelikt. Er sei als besonders schwerwiegende Verletzung des Arbeitsvertrags zu werten. Das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber sei damit so stark beeinträchtigt, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Auch 38 Jahre Betriebszugehörigkeit, wie in dem verhandelten Fall, könne dies nicht heilen.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. März 2011, Az. 10 Sa 1788/10

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal