Er absolvierte 2009 ein dreimonatiges Pflichtpraktikum bei seiner eigenen Partei. Dies wollte der Dekan der Fakultät nicht anerkennen. Das Verwaltungsgericht gab jedoch Zasowk Recht, da allein der Prüfungsausschuss für die Anerkennung von Praktika zuständig sei. Dieser hatte Zasowk bereits zur Diplomprüfung zugelassen und damit das Praktikum als Prüfungsvoraussetzung anerkannt. Außerdem gebe es keine Praktikumsordnung, in der die Anforderungen genau festgelegt sind. Da die NPD nicht verboten sei, müsse dort auch ein Praktikum möglich sein.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/203515.npd-praktikum-anerkennen.html