Bei der vom Landgericht Braunschweig angeordneten Untersuchung wurde festgestellt, dass das Trinkwasser den gesetzlichen Anforderungen genüge. Die Aufbereitungsanlage entspreche den einschlägigen Normen und den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung. Solange das Wasser lebensmittelrechtlich unbedenklich sei, ist die Aufbereitung, auch bei bräunlicher Färbung, hinzunehmen.
Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 5. Mai 2000, Az. 6 S 9772/99.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/205071.chemisch-aufbereitet.html